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Geöffnete evangelische Kirchen (landeskirchliche Öffnungsprojekte) Autor: gs

Signet-Übersicht Deutschland

seit 2000 seit 2007 seit 1958 seit 2010

www.offene-kirchen.de
www.kirche-geoeffnet.de

www.kirche-tourismus.de
www.offene-kirchen-bayern.de
www.altekirchen.de www.offene-kirchen-ekhn.de www.autobahnkirchen.de
www.autobahnkirche.info
www.radwegekirchen.de

Hannoversche Landeskirche, Landeskirchen Anhalt, Baden, Braunschweig, Lippe, Oldenburg, Kurhessen-Waldeck, Rheinland, Sachsen, Thüringen, Westfalen, Württemberg, außerdem in der SELK und der evangelisch-reformierten Kirche

Bayern, Nordelbien Brandenburg, Oberlausitz Hessen-Nassau Autobahnkirchen Evangelische Kirche inEvangelische Kirche in Deutschland (EKD)

1. Die Kirche ist regelmäßig mindestens 5 Tage in der Woche täglich vier Stunden zu Besuch und zur Besichtigung geöffnet.
2. Die reguläre Öffnungszeit teilt sich in 2 Vormittags- und 2 Nachmittagsstunden, in der Regel 10.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr (nach örtlichen Gegebenheiten kann diese Öffnungszeit auch anders gestaltet werden, muß aber dann auch verbindlich angezeigt werden).
3. Die Mindestöffnungszeit ist vom 1. April bis 30. September eines Kalenderjahres einzuhalten, wird aber auf jeden Fall für mindestens 1/2 Jahr gewährleistet.
4. In der Kirche liegen Informationen über die Kirche und aus dem aktuellen Leben der Gemeinde, insbesondere Hinweise auf die Gottesdienste, für die Besucher zur Mitnahme aus, z. B. ein Kirchenführer und ein Gemeindebrief.
5. Die Kirche wird in einem einladend geordneten Zustand gehalten.
6. Die Kirchengemeinde kann das Logo "Verläßlich geöffnete Kirche" verwenden, um auf die geöffnete Kirche am Ort und in der Region in jeder möglichen Form aufmerksam zu machen. Das Signet ist geschützt und darf nur in dieser Form verwendet werden.
7. Das Recht, das Logo zu verwenden, kann entzogen werden, wenn die Selbstverpflichtung nicht eingehalten wird.

Die wichtigste Voraussetzung, um an der Aktion teilzunehmen, ist, dass Sie die Kirche zu den Zeiten offen halten, die auf dem Schild stehen. Es besteht keine Verpflichtung für eine bestimmte Mindestöffnungszeit, aber für gesicherte Öffnungszeiten. besteht die Aktion noch? keine Voraussetzungen genannt

Beschluss der Autobahnkirchenpfarrerinnen und -pfarrer:
1. Die Kirche muss direkte Anbindung an eine Autobahnraststätte bzw. Autobahnabfahrt haben, wobei im letzteren Fall die Entfernung nicht mehr als 1.000 Meter betragen darf. Zusätzlich muss die Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gegeben sein. Da eine Autobahnkirche zusätzlichen Verkehr, teilweise sogar Schwerverkehr, mit sich bringt, ist eine Lage innerorts nicht empfehlenswert.
2. Die Entfernung zwischen zwei Autobahnkirchen an der selben Autobahn sollte mindestens 80 Kilometer betragen.
3. Parkplätze und sanitäre Anlagen müssen vorhanden sein.
4. Die Autobahnmeisterei muss eine Beschilderung sicherstellen.
5. Die Zustimmung der zuständigen Gemeinde und der Diözese bzw. Landeskirche muss gegeben sein
6. Der Träger muss bereit und in der Lage sein, Mindestöffnungszeiten von 8.00 bis 20.00 Uhr täglich zu gewährleisten sowie die zusätzlichen Kosten für Energie und Sauberhaltung aufzubringen.
7. Die Deklaration einer Autobahnkirche muss auf Dauer erfolgen.
8. Der Innenraum einer Autobahnkirche oder -kapelle sollte so groß sein, dass auch einer Bus-Reisegruppe der gemeinsame Besuch möglich ist.

a) Notwendige Kriterien, die bei einer Radwegekirche gegeben sein müssen

1.    Die Kirche liegt in unmittelbarer Nähe zu einem Radwanderweg.
2.    Die Kirche ist tagsüber von Ostern bis zum Reformationstag       (Allerheiligen) frei zugänglich.
3.   Die Kirche ist als Radwegekirche durch Hinweisschilder auf dem     Radweg und an der Kirche gekennzeichnet.
4.   Der Kirchenraum lädt zur Stille und Besinnung ein.

Dazu kommen b) Förderliche Eigenschaften, die möglichst vorhanden sein sollen (s. Homepage).


Warum Signets?

Vorteile für Kirchen mit Signet:

• Signalwirkung für Passanten: Hier ist eine geöffnete Kirche.
• Veröffentlichung in Printmedien und im Internet im Zusammenhang des Projekts, die Kirche wird bekannt gemacht.
• Kirche hat im touristischen Zusammenhang etwas zu bieten und zu melden.
• Gemeinden gehen eine Selbstverpflichtung ein, die Ziele setzt.
• Nicht nur die jeweiligen Kirchengebäude, auch die Gemeinden "gehören dazu".

Alternativen zum Signet, wenn die Bedingungen nicht erfüllt werden

Auch wenn die Bedingungen für das Signet der jeweiligen Landeskirche nicht erfüllt werden, soll die geöffnete Kirche anzeigen, wann geöffnet ist. Menschen sollen möglichst nicht vergeblich und enttäuscht die Klinke drücken müssen.

An jeder Kirche wünschenswert:
- ein Aushang/Schild mit Gottesdienstzeiten
- ein Aushang/Schild mit Öffnungszeiten
- eine Adresse, wo gegebenenfalls Kontakt aufgenommen oder ein Schlüssel geholt werden kann
- ein Aufsteller oder Banner während der Ö Kirchenbanner geöffnetffnungszeit

Zur Unterstützung hierfür bieten verschiedene kirchliche Dienststellen Blanko-Schilder, Plakatständer ("Kundenstopper") und Banner an (s. Beispiel).


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