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Schutz, Kosten, Recht  Autor: gs

Schutz vor Vandalismus und Diebstahl

Geöffnete Kirchen sind ein Angebot, das auch missbraucht werden kann. In der Regel kommen Beschädigungen oder Diebstähle in geöffneten Kirchen sehr selten vor. Die gefühlte Gefahr ist meistens wesentlich stärker als die tatsächliche. Die gelegentlichen Berichte zum Beispiel über Opferstockaufbrüche sind im Verhältnis zum Ganzen unbedeutend. Leider wird auch bei kleinen Vorfällen manchmal das ganze Projekt in Frage gestellt.

Daher ist festzuhalten: Absolute Sicherheit gibt es nirgends. Tatsächlich geschehen mehr Diebstähle aus verschlossenen Kirchen als während Öffnungszeiten. Auch dürften mehr kleine Ritzeleien durch gelangweilte Gottesdienstbesucher entstehen als während der Kirchenöffnung. Die meisten Vorfälle entstehen aus Unachtsamkeit, törichtem Übermut oder vermuteter Gelegenheit, böswillige Absicht ist ganz selten.

Dennoch ist das Risiko ernst zu nehmen. Wer die Kirche offen hält, muss ins Kalkül ziehen, dass etwas passieren kann und versuchen, auch dann zur Entscheidung zu stehen. An manchen Orten wird man auch zum Schluss kommen, dass die Kirche nicht unbewacht bleiben kann. An ganz wenigen Orten wird man womöglich die Kirche auch bewacht nicht ohne weiteres offen halten können.

Die Gemeindeleitung ist für Hausrecht und Nutzung der Kirchengebäude zuständig und ist daher verantwortlich. Sie wird tun, was möglich ist, um Beschädigungen und Verluste zu vermeiden.

Mögliche Maßnahmen:

Beleben: Je mehr Menschen die geöffnete Kirche besuchen, umso weniger gefühlten Freiraum gibt es für missbräuchliche Handlungen.

Herstellen einer "gottesgegenwärtigen Atmosphäre", z.B. durch brennende Kerzen, leise Musik, Hinweise auf den Charakter des Raumes. In einer Untersuchung wurde festgestellt, dass bei brennenden Kerzen weniger Vandalismus auftrat (trifft möglicherweise aber nur für beaufsichtigte Kirchen zu).

Ersatz wertvoller beweglicher Sachen durch weniger wertvolle. Die wertvolle Altarbibel kann beispielsweise für die Öffnungszeit durch eine einfachere ersetzt werden.

Wegschließen nicht benötigter Dinge. Die Gesangbücher können statt in fest montierten Regalen in fahrbaren Regalen untergebracht werden, die für die Kirchenöffnung weggefahren werden.

Abschließen von Seitenräumen, Tonanlagenschränken, Orgel und so weiter.

Absperren von Teilbereichen des Raumes, die besondere Risiken beherbergen, am besten durch Gitter.

Überwachung: Die Sicherung von Gegenständen mit Alarmanlagen hat sich bei wertvollen Sachen bewährt. Die Überwachung des Raumes durch Videoanlagen gilt dagegen bisher als für den Kirchenraum und seine Nutzer unangemessen.

Wenn ein Schaden entstanden ist, wird man versuchen, die Schädiger zur Wiedergutmachung zu bringen. Versicherungen gibt es für die Gemeinden in der Regel nicht. Die vorhandenen Versicherungen umfassen nur Feuer und Einbruchsrisiken. Daher muss die Gemeinde für entstehende Kosten im Fall des Falles aufkommen.

Sicherheit der Besucher und des Personals

Neben der Sicherung von Kirche und Inventar ist auch die Sicherheit der Besucher zu beachten. Haftpflichtversicherungen entbinden nicht von der Pflicht, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

Die Besucherinnen und Besucher sollen, wo erforderlich, klare Verhaltensregeln finden.

Wege müssen sicher sein, das heißt ausreichend beleuchtet, mit Geländern gesichert, an Gefahrstellen markiert sein. Ganz besonders gilt das für geöffnete Kirchtürme.

Kosten

Die Kosten für die Sicherheit machen den größten Anteil bei den Kosten für die Kirchenöffnung aus. Bauliche Veränderungen, abschließbare Bereiche und ähnliches kosten ebenso Geld wie auch die Kosten für Aufsichtspersonen.

Dazu kommen Kosten für Fortbildungen der Mitarbeiter/innen, Aufwand für auszulegendes Material, Kerzen und ähnliches.

Allerdings kann auch mit Einnahmen gerechnet werden, wenn man einen Opferstock aufstellt speziell für den Erhalt des Kirchengebäudes.


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