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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | Autor: gs |
Diese Seite gliedert sich in die Abschnitte
A) Aufgaben
B) Personengruppen
C) Fortbildungsangebote, Unterstützung
Zum Öffnen und Schließen gehört auch die Inbetriebnahme eventueller Beleuchtung und deren Abschaltung. Kerzenständer müssen in Ordnung gehalten werden. Manches Bewegliche muss in die richtige Stellung gebracht werden. Je nach vorhandenen Angeboten ist die Bibel an der richtigen Stelle aufzuschlagen, das Gästebuch auszulegen, und so weiter. Vor dem Schließen ist eine Kontrolle nötig, die nachsieht, ob nicht noch jemand in der Kirche ist und beispielsweise eingeschlafen ist. Es ist auch sinnvoll, die Opferstöcke regelmäßig zu leeren.
Das in der Kirche ausliegende Material muss regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. Fehlende Dinge müssen nachgelegt werden.
Wo Besucher eingeladen werden Kerzen anzuzünden, muss regelmäßig nach dem Rechten gesehen werden (Kerzenmaterial nachlegen, Reste entfernen, Kasse leeren). Wo Gebete auf Karten geschrieben werden können oder in ein Buch eingetragen werden können, muss jemand dafür sorgen, dass sie in einem Gebetskreis oder im Gottesdienst auch aufgegriffen werden. Hier können Patenschaften dafür sorgen, dass Mitarbeiter nach "ihrer" Station selbständig sehen.
Die Aufsicht in der geöffneten Kirche zeigt vor allem am Eingang Präsenz, wo eine freundliche empfangende Atmosphäre herrschen soll. Wo stille Bereiche sind, wird sie nur im Bedarfsfall aktiv werden. Die Aufsichtführenden sollten durch Schilder kenntlich sein. Je nachdem besorgt die Aufsicht auch den Verkauf von Literatur oder Karten. Wo dies jedoch keine Dauerbeschäftigung ist, zeigt sich die Aufsicht besser ansprechbar an einem Platz am Wege in die Kirche.
Kirchenwächter/innen werden oft gefragt. Sie sollten dann Auskunft geben können oder vielleicht wissen, wo man entsprechend nachschlagen kann. Bei Führungen ist es wichtig, angemessen dezent zu sprechen und Bereiche des Gebetes zu meiden.
Ein Seelsorgegesprächsangebot in der Kirche kann bewusst Teil des Kirchenöffnungsprojektes sein. Für manche Menschen bietet das Ambiente des Kirchenraums eine größere Freiheit, sich zu öffnen. Der Kirchenraum befreit auch eher von formalen Vorbehalten wie Kirchenmitgliedschaft o.ä.
Nach kirchlichem Dienstrecht sind Aufwände im Rahmen der Kirchenöffnung in die Dienstzeitberechnung einzubeziehen. Das bedeutet, dass durch eine Kirchenöffnung der Arbeitsumfang für die Mesner/innen steigt, wenn nicht gleichzeitig andere Aufgaben nicht mehr übernommen werden müssen. Auch wenn die Aufgaben im Zusammenhang der Kirchenöffnung ganz von Ehrenamtlichen übernommen werden sollten, ist eine genaue Absprache mit regelmäßigem Kontakt zu Mesner/in unabdingbar. Ein von Mesner/Mesnerin nicht mitgetragenes Öffnungsprojekt kann es schwer haben.
Die Kirchenöffnung betrifft auch das Verkündigungsamt in der Gemeinde. Dabei kann es konkret um die Dinge die ausliegen, um angemessenen Umgang mit liturgischen Gegenständen und vor allem um Themen der Seelsorge (Gesprächsangebot, Gästebuch, Gebetsanliegen). Hier ist es gut, wenn Pfarrer/Pfarrerin die Mitarbeitenden begleiten.
Der Kirchengemeinderat muss sich für ein Kirchenöffnungsprojekt Zeit nehmen. Zu beschließen ist die Öffnung als solche und außerdem die Aufwände für bauliche Veränderungen und laufende Kosten (Material, Mitarbeiter).
Die
Personen, die die geöffnete Kirche beaufsichtigen, benötigen zunächst
vor allem eine innere Motivation Zeit in der Kirche zu verbringen, die
äußerlich gesehen häufig nutzlos scheint. In und mit der Kirche zu
leben stiftet jedoch einen anderen Sinn, der viele Menschen motiviert,
eine solche Aufgabe auch unentgeltlich zu übernehmen.
Für
Kirchenwächter/innen sollte Begleitung angeboten werden. Am besten in
einer Gruppe, die sich selbst organisiert oder von beauftragten Haupt-
oder Ehrenamtlichen geleitet wird. Zum Gruppenprogramm gehören dann:
der Umgang mit Menschen, Reaktion auf Problemfälle, Adressen für
Unterstützung, Einführung in die Technik der Kirche, Informationen über
die Architektur und Kunst in der Kirche, Informationen über
Gottesdienst und Gemeinde.
Kirchenführungen müssen nicht mit der geöffneten Kirche angeboten werden. Sie können Teil des Projektes sein oder über andere Stellen organisiert werden. Kirchenführer können aber auch außerhalb bestimmter Führungen während der freien Öffnungszeit durch ein entsprechendes Schild am Revers als solche deutlich gemacht werden und dann spontane Erklärungen geben.
Gesprächspartnerinnen können einen festen Ort zum Gespräch in der Kirche einnehmen, z.B. die Sakristei. Ansonsten bedarf es viel Feingefühl im Kirchenraum auf Menschen zuzugehen und Kontakte zu knüpfen. Generell sollte ein seelsorgliches Gesprächsangebot nicht ohne solide Gesprächserfahrung angeboten werden.
Aus- und Fortbildung für Kirchenwächter/innen und Kirchenführer/innen werden in den letzten Jahren verstärkt angeboten. Dies geschieht durch die Religionspädagogischen Institute der Landeskirchen, die Erwachsenenbildung oder durch die mit der Kirchenöffnung befassten Stellen im Bereich Kirche in Freizeit und Tourismus. Für Kirchenführer/innen hat der Bundesvergand Kirchenpädagogik eine zertifizierte Ausbildung entwickelt. In Württemberg gibt es eine ökumenische Kirchenführerausbildung mit Zertifikat.
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