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Wozu kommen Menschen in die geöffnete Kirche?  Autor: gs

Die Menschen, die geöffnete Kirchen aufsuchen, kann man in mehrere Gruppen unterscheiden. Oft liegt jedoch auch eine Überlagerung der Absichten vor. Und besonders interessant ist die Frage, wie Menschen, die mit einer bestimmten eingeschränkten Absicht kommen, durch die Gestaltung der Kirchenöffnung offen für weitere Dimensionen werden.

A) Menschen auf Tour

Diese Gruppe besteht aus Touristen, aber auch Gelegenheitsbesuchern auf Stadtbummel oder Spaziergang.

Motive können sein:
Der Empfehlung eines Reiseführers folgen.
Nichts verpassen möchten, was wichtig aussieht.
Kunst besichtigen.
Geschichte studieren.
Staunen wollen über Alter und Pracht.
Einen fremden Raum erleben.
Folkloristische Vergleiche zum eigenen kirchlichen Zuhause suchen.

Sich hineinverirren.
Auf der Flucht sein.
Von innerer Unruhe getrieben sein.
Verlässliche Menschen treffen wollen.

B) Menschen wollen verweilen

Irgendwie gut aufgehoben sein wollen.
Innehalten. Eine Auszeit nehmen.
Still werden.
Beten.
Betrachten.
Meditieren.
Anliegen loswerden.
Geistliche Nahrung finden.
Gott erfahren.

Für das Projekt eine Kirche zu öffnen ist es wichtig, sich klar zu machen, welche Anliegen man vor allem aufgreifen will. Dann ist danach zu fragen, mit welchen Anliegen die meisten Menschen an diesem Ort und in diese Kirche kommen werden. Wenn eine deutliche Differenz zwischen den intendierten Anliegen und den faktisch zu erwartenden Anliegen sichtbar wird, ist die Lösung dieser Aufgabe von großer Bedeutung.

Beispiel: Eine Gemeinde möchte die Kirche öffnen, damit dort Menschen zum Gebet Stille finden. Allerdings wird die Kirche im Fremdenverkehrsgebiet von vielen Menschen besucht, die unbedacht einfach hineinschauen möchten.

Als dritte Gruppe muss im Verhältnis zu den Nutzern der Kirchenöffnung gewichtet werden:

C) Menschen wollen feiern

Die Kirchenöffnung darf nicht Behinderung für die Gottesdienste werden. Beschilderungen und Absperrungen sollen nicht den Feierraum der Gemeinde beeinträchtigen. Gottesdienstvorbereitungen und -installationen müssen möglich bleiben. Die Gottesdienste können in der Regel nicht gleichzeitig freie Öffnungszeit sein.


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